Der Geschenk-Gutschein
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Der Gewerbeverein Rheinbach vermarktet seit einigen Jahren einen eigen konzipierten Geschenkgutschein „RHEINBACH. HAUTNAH. GANZ NAH.“, dessen Einlösung einzig und alleine bei ortsansässigen Mitgliedern aus Handel und Handwerk erfolgen kann.
Anhand unserer Verkaufszahlen wird deutlich, dass diese Form des Schenkens einen immer höheren Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad in der Region gewonnen hat. Daher wollen wir Ihnen detailliert die Handhabung für Erwerb und Einlösung der Gutscheine vom Gewerbeverein Rheinbach e.V. erklären.
Jeder kann einen solchen Gutschein als Geschenk in einer beliebigen Höhe im Kassenbereich der Kreissparkasse und der Raiffeisenbank in Rheinbach erwerben.
Mit diesem Gutschein gibt man der beschenkten Person die einmalige Möglichkeit den darauf eingetragenen Geldbetrag bei allen Mitgliedern des Gewerbevereins im Einzelhandel, bei Handwerksbetrieben, in der Gastronomie oder bei Dienstleistern einzulösen. Das sind rund 200 Betriebe, bei denen der Gutschein zum Einsatz kommen kann. Breiter gefächerter kann ein Geschenk nicht sein.
Die beteiligten Einzelhändler und Gastronomen haben alle einen ovalen Aufkleber im Türbereich, der diese als Mitglied des Gewerbevereins ausweist. Dort können Sie den Gutschein beim Einkauf an der Kasse sofort wie Bargeld einlösen. Bei Handwerkern und Dienstleistern empfiehlt es sich im Vorfeld zu fragen, ob eine Mitgliedschaft besteht. Der Betrag des Gutscheins wird anschließend den Mitgliedsgeschäften und -betrieben vom Gewerbeverein gutgeschrieben.
Mit diesem Gutschein machen Sie nicht nur einem lieben Menschen eine große Freude, sondern Sie haben ein Geschenk, dass nie verfällt, da es jederzeit in einem beliebigen Gewerbevereins-Mitgliedsbetrieb eingelöst werden kann. Zudem unterstützen und stärken Sie so den örtlichen Handel. – Dafür sagt der Gewerbeverein „Danke“ im Namen aller Mitglieder.
Überblick zum Erwerb und Handhabung des Geschenk-Gutscheins:
1. | Sie erwerben den Geschenk-Gutschein des Gewerbeverein Rheinbach e.V. in beliebiger Höhe bei der |
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2. | Der Gutschein-Inhaber kauft bei einem Mitgliedsbetrieb des Gewerbevereins ein. |
3. | Der Mitgliedsbetrieb ist durch den Aufkleber „Wir sind Mitglied im Gewerbeverein Rheinbach e.V.“ am Geschäft zu erkennen oder auch auf dieser Website unter Branchen A–Z zu finden. |
4. | Der Gutschein kann nur in voller Höhe eingelöst werden. Eine Teileinlösung ist nicht möglich. |
5. | Jeder Gutschein trägt die handschriftliche Unterschrift des Kassierers und trägt den Stempel des Gewerbeverein Rheinbach e.V. |
Liebe Gewerbevereins-Mitglieder,
wie verfahren Sie, wenn Sie einen Geschenk-Gutschein erhalten?
Entgegennahme und Verbuchung des Geschenk-Gutscheins:
1. | Sie überzeugen sich von der Gültigkeit des Geschenk-Gutscheins. |
2. | Sie buchen den Gutschein wie Bargeld. Anschließend kennzeichnen Sie den Gutschein auf der Rückseite mittels Firmenstempel und Unterschrift. Dann lassen Sie sich den Gutschein in der KSK Köln, Geschäftsstelle Rheinbach an der Kasse bar auszahlen. |
3. |
Sie buchen den Gutschein unbar ein und senden diesen an die KSK Köln, Geschäftsstelle
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